Benergie gibt das Gasgeschäft zum 31.12.22 auf
EG Wittmund macht Benergie Kunden neues Angebot
In den letzten Monaten und Wochen haben wir uns gegen Marktentwicklungen gestemmt, die mitunter willkürlich anmuten und ihre Ursache in den aktuellen Krisen an den Energiemärkten haben. Unser Ziel war es, auch über 2022 hinaus eine sichere Versorgung mit Erdgas für unsere Mitglieder, Kundinnen und Kunden zu realisieren. Nun aber kommen wir an einen Punkt, wo eine wirklich schmerzhafte Entscheidung vonnöten ist, um das Unternehmen wirtschaftlich gesund zu halten und zumindest die Stromlieferungen weiter zu sichern: Schweren Herzens müssen wir das Gasgeschäft zum 31.12.2022 aufgeben.
Sie werden weiter ununterbrochen mit Erdgas versorgt. Entweder werden Sie durch den Grund-/Ersatzversorger versorgt. Oder aber Ihre weitere Belieferung übernimmt zu neuen Konditionen auf Wunsch unser genossenschaftlicher Kooperationspartner, die Energiegenossenschaft für Wittmund eG. Die Kundenbetreuung bleibt in diesem Fall hier vor Ort an der Schlachte erhalten. Alle Benergie-Gaskunden wurden entsprechend schriftlich informiert. Sollten Sie Fragen dazu haben, schreiben Sie an kontakt@benergie.de
Was zu dieser Entscheidung führte:
Wir haben bereits im April/Mai 2021 Erdgaslieferverträge für die Jahre 2023 und 2024 abgeschlossen. Allerdings ist unser Lieferant nicht in der Lage, diese Verträge zu erfüllen. Rechtliche Schritte sind in Vorbereitung, helfen aber nicht, um die Lieferproblematik zu lösen.
Alternativ zum ausgefallenen Lieferanten haben wir etliche Gashändler angefragt, mit uns einen Liefervertrag für die kommenden Jahre zu schließen. Aufgrund der Knappheiten und unklaren Lage gab es lange Zeit gar keine Angebote. Ein Vertrag über eine sogenannte Vollversorgung – also der Einkauf der kompletten, benötigten Erdgasmenge zu einem festen Preis, mit dem wir kalkulieren können – ist nicht mehr möglich. Die einzig verbliebene Bezugsmöglichkeit ist der Einkauf am Terminmarkt mit Spotausgleich. Dort gibt es aktuell Preisschwankungen in Größenordnungen, die den Einkauf von Gas extrem riskant machen, weshalb es keine zuverlässige Kalkulationsbasis zur Preisgestaltung für uns gibt. Sprich: Das Risiko, zu teuer einzukaufen und den Einkaufspreis nicht über die Einnahmen gedeckt zu bekommen und damit zwangsläufig Verluste zu machen, ist enorm hoch und würde den Bestand des Unternehmens gefährden.
Bisher mussten wir beim Vorlieferanten die Liefermengen immer im Folgemonat bezahlen. Nun schwenken unsere Lieferanten von einer nachgelagerten Rechnungslegung auf Vorkasse um, um die eigenen Risiken zu minimieren, da immer mehr Abnehmer – sprich Energielieferanten in wirtschaftliche Probleme geraten.
Uns wurde angekündigt, dass die Rechnungslegung auf Vorkasse ab 01.01.2023 umgestellt wird, sollten wir bei einem anderen Lieferanten ein Angebot bekommen. Dadurch müssten wir sämtliche Liefermengen für den Januar 2023 bereits Anfang Dezember 2022 zahlen. Die Abschlagszahlungen der Kunden und Mitglieder wären aber erst ab Januar und in den folgenden Monate auf das Niveau angestiegen, welches wir zum Einkauf bräuchten. Da sich die Gasabschläge linear immer auf zwölf Monate eines Lieferjahres aufteilen und in heizungsintensiven Monaten nicht höher sind als beispielsweise im Sommer, würde es also immer einige Monate dauern, bis das wirklich nötige Kapital zur Verfügung steht. Also: Wir müssten massiv in die Vorauslage gehen, was betriebswirtschaftlich hochrisikant wäre und schnell zur Illiquidität führen könnte.
Nun könnte man ja auf die Idee kommen, die benötigten Vorauslagen über Kredite zu beschaffen – sogenannte Überbrückungshilfen. Wir würden ab Dezember 2022 bis weit in das neue Jahr hinein Überbrückungshilfen benötigen, welche weit über 2 Mio. € betragen. Aufgrund der extremen Risiken und Verwerfungen an den Gasmärkten hat keine unserer Hausbanken die benötigten Kreditlinien auch nur ansatzweise genehmigt.
Die Bundesregierung verspricht zwar Liefersicherheit über den Winter, aber das Erdgasgeschäft bleibt auch darüber hinaus risikobehaftet. Niemand kann sicher sagen, wie sich das Angebot im kommenden Jahr darstellen wird. Daraus resultieren Unsicherheiten, die für eine relativ kleine Genossenschaft wie die Benergie rasch unternehmenskritisch werden können.
Selbst wenn es den Preisdeckel für Endverbraucher gibt, wären wir gezwungen, die hohen, extrem schwankenden Preise an den Märkten zu bezahlen und müssten die Differenzen von einer aktuell auch noch nicht bekannten – staatlichen Stelle wieder zurückholen. Aber auch in diesem Fall wäre immer eine hohe Liquidität erforderlich und sämtliche Risiken nicht abschätzbar. Dies alles ist für unsere kleine Genossenschaft zu risikobehaftet. Wir würden sehenden Auges in eine Insolvenz laufen und dadurch, dass es bis heute keine staatlichen Hilfen oder Lockerungen im Insolvenzrecht für Energieversorger gibt, können wir das Gasgeschäft in der bisherigen Form nicht fortsetzen.
Durch den Ausfall unseres Lieferanten, fehlenden Alternativen durch nicht attraktiven und sehr riskanten Einkauf an der Börse, fehlenden alternativen Angeboten am Markt, Anpassungen beim Zahlungsziel und der nicht erfolgten Genehmigung unserer Hausbanken für Überbrückungskredite haben wir uns entschieden, die Belieferung mit Erdgas ab dem 01.01.2023 einzustellen. Die Risiken für das Unternehmen wären zu hoch und unkalkulierbar, daher trennen wir uns vom Gasgeschäft um das Stromgeschäft und die Existenz der Genossenschaft zu schützen.
Dies betrifft ausdrücklich nur die Belieferung unserer Kundinnen und Kunden mit Erdgas. Wir bleiben weiterhin Lieferant von Ökostrom, den wir weiterhin an unsere Mitglieder, Kundinnen und Kunden liefern werden. Zu unseren ab Januar aktuellen Strompreisen erhielten bereits alle Kunden separate Mitteilungen. Auch die Mitgliedschaft in der Genossenschaft bleibt weiterhin bestehen.
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